Kirchenvorstandswahl 2024

Kirchenvorstands-Wahl am 20. Oktober 2024

Liebe Kirchengemeinde,

Am Sonntag, den 20. Oktober 2024 wird der Kirchenvorstand, unser Leitungsgremium der Kirchengemeinde, neu gewählt.

Lesen Sie hier die 1. Kanzelabkündigung vom 24. März 2024 zur Kirchenvorstandswahl:

1. Kanzelabkündigung für die Kirchenvorstandswahl
am 24. März 2024

Liebe Gemeinde,

die sechsjährige Amtsperiode des Kirchenvorstands geht im Herbst zu Ende. Am 20. Oktober 2024 ist Kirchenvorstandswahl. Kirchenvorstandswahlen sind wichtige Stationen im Leben unserer Gemeinde.

  • Die Wahlvorbereitungen bieten Anlass, der Öffentlichkeit zu zeigen, wofür unsere evangelische Gemeinde an diesem Ort steht.
  • Diejenigen von Ihnen, die bereit sind zu kandidieren, setzen ein Zeichen, wofür sie mit Zeit, Kraft und Ansehen stehen.
  • Sie alle können am Wahltag mitbestimmen, wer mit welchen Zielen in den nächsten sechs Jahren unsere Gemeinde leiten soll.

Hier nun die wichtigsten Informationen zur Wahl:

Wählen dürfen alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert bzw. aufgenommen sind oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen.

Wählbar sind Gemeindemitglieder ab 18 Jahren.

Bitte denken Sie mit über geeignete Kandidatinnen und Kandidaten nach. Wir brauchen Menschen, die bereit sind, sich für den evangelischen Glauben einzusetzen.

Für die Wahl wurde vom Kirchenvorstand ein Vertrauensausschuss berufen. Er stellt den Wahlvorschlag auf. Alle Gemeindemitglieder können dafür Kandidatinnen und Kandidaten benennen.

Wenn ein wählbares Gemeindemitglied von einer bestimmten Zahl Wahlberechtigter schriftlich vorgeschlagen wird, muss es in den Wahlvorschlag aufgenommen werden.

Die Kirchenleitung hat eine allgemeine Briefwahl vorgesehen, das heißt, dass alle Wahlberechtigten ihre kompletten Wahlunterlagen mit der Post bekommen. Sie können damit in das Wahllokal kommen oder direkt ohne Antrag ihre Briefwahl durchführen.

Über diese und andere Einzelbestimmungen zum Wahlverfahren unterrichten wir Sie auch im Gemeindebrief und auf der Website. Auskunft erhalten Sie selbstverständlich auch im Pfarramt.

Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten richten Sie bitte bis spätestens 13. Mai 2024 an den Vorsitzenden des Vertrauensausschusses Pfarrer Heiko Blank, Geschäftsführung Evang.-Luth. Kirchengemeinde Freising, Martin-Luther-Straße 10. 85354 Freising.

Der Vertrauensausschuss

 

 

Fragen und Antworten

Welche Aufgaben hat der Kirchenvorstand?

Er hat die Verantwortung für die Aufgaben und Aktivitäten in der Gemeinde in geistlicher und rechtlicher Hinsicht und trifft verbindliche Entscheidungen. Das reicht vom Gottesdienstangebot über die Sorge für Menschen bis zu Personalfragen und die Finanzierung von Baumaßnahmen.

Wer ist im Kirchenvorstand?

Für Gemeinden wie unsere (zwischen 5000 und 10 000 Mitglieder) besteht der Kirchenvorstand aus 9 gewählten und 3 berufenen Frauen und Männern sowie den Pfarrerinnen und Pfarrern der Gemeinde.

Was macht ein Mitglied des KVs?

Er oder sie nimmt an der monatlichen Sitzung teil und wirkt je nach verfügbarer Zeit und Kraft in den Wochen dazwischen in selbstgewählten Bereichen mit.

Ob Finanz- oder Bauausschuss, Jugendarbeit oder Kita, Diakonie, Bildungs- oder Öffentlichkeitsarbeit, Mission, Kontakte zu Gruppen und Projekten in der Gemeinde – die Möglichkeiten zur konkreten Mitarbeit sind vielfältig.
Die Menschen im Kirchenvorstand sind in den Gottesdiensten beteiligt, halten ökumenische Kontakte und Verbindungen zu den politischen Gemeinden und zu Vereinen. Sie repräsentieren die Gemeinde auch nach außen bei Veranstaltungen, Einführungen, Einweihungen oder Konfirmationen.

Wie lange dauert die Amtsperiode?

6 Jahre

Wer darf wählen?

Den Kirchenvorstand dürfen alle Gemeindeglieder wählen, die 14 Jahre alt und konfirmiert oder 16 Jahre alt sind.

Wer kann kandidieren?

Man muss Mitglied der Kirchengemeinde und mindestens 18 Jahre alt sein.

Wie wählt man?

Bereits vor der Wahl werden die Wahlunterlagen per Post verschickt. Darin sind auch Briefwahlunterlagen enthalten, die zuhause ausgefüllt und zurückgeschickt werden können.

Alternativ gibt es am Sonntag, den 20. Oktober 2024 nach dem Gottesdienst in der Christi-Himmelfahrts-Kirche ein Wahlbüro.

Jugendbeteiligung

Zehn Argumente für aktive Jugendbeteiligung im Kirchenvorstand

  • Jugendliche sind Teil der Gemeinde und müssen daher vertreten sein. Junge Menschen sind nicht Kirche von morgen, sondern schon heute voll dabei.
  • Junge Menschen bringen oft bereits Erfahrung im Bereich Gremienenarbeit mit und können die Sitzungskultur damit bereichern.
  • Gremienarbeit lebt von verschiedenen Blickwinkeln und Perspektiven. Junge Menschen können hier einen wertvollen Beitrag leisten. Neue Menschen stellen neue Fragen.
  • Die heute getroffenen Entscheidungen müssen von „der Jugend" später umgesetzt und vertreten werden. Deshalb sollte sie heute schon die Zukunft mitgestalten.
  • Junge Menschen im KV erleben christliche Werte und Traditionen und können diese in ihre Lebenswirklichkeit weitertragen.
  • Junge Menschen ermutigen durch ihre Unbeschwertheit, neue Inhalte und Methoden in den Blick zu nehmen und neue Wege zu denken/zu gehen/auszuprobieren.
  • Die Unplanbarkeit von Lebensbiografien auf 6 Jahre ist keine jugendspezifische Frage, sondern eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.
  • Positive Erfahrungen der Mitgestaltung binden für später. Auch wenn sich die Lebenswirklichkeit ändert, bringen sich Menschen, die Beteiligung erfahren haben, in der Gesellschaft ein. Wer als Jugendlicher gute Erfahrungen gemacht hat, kommt wieder.
  • Junge Menschen können Brücken bauen zwischen Tradition und neuen gesellschaftlichen Herausforderungen.
  • Die Beteiligung „der Jugend" im Kirchenvorstand ist Teil von Gemeindeaufbau und Nachwuchsförderung.

Gesammelt von der AG Wahlen der Landesjugendkammer